Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen des Unternehmens Montagedienst Schuck gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt, für alle Angebote, Kaufverträge, Aufträge und Lieferungen, die wir an den Auftraggeber leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


II. Vertragsabschluss
1. Die Angebote von uns sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Kunden gegenüber den Auftrag schriftlich bestätigen.


2. Eine Garantie übernehmen wir nur, soweit dies ausdrücklich und eindeutig in der Auftragsbestätigung zugesagt worden ist.


3. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs bleiben uns vorbehalten, sofern der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändertwird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.


III. Lieferumfang, Transport und Gefahrübergang


1. Die Gefahr geht spätestens mit dem Versand des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten des Käufers oder aufgrund eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


2. Alle Waren werden handelsüblich verpackt und nur bei einem ausdrücklichen Auftrag des Kunden und auf dessen Kosten versichert.


IV. Lieferfrist und höhere Gewalt
1. Lieferfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen frühestens nach Eingang aller für die inhaltliche Bestimmung des Auftrags erforderlichen Unterlagen. Eine Lieferfrist ist eingehalten. wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit ist und dies dem Käufer mitgeteilt wurde.


2. Lieferfristen verlängern sich beim Eintritt solcher Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind und die auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Insbesondere auch bei Arbeitskämpfen und sonstigen Umständen, die wir oder Unterlieferanten betreffen (unverschuldete Betriebsstörungen), um die Dauer der Betriebsstörung. Ist eine wegen unverschuldeter Betriebsstörungen erforderliche Anpassung des Vertrages trotz allen zumutbaren Anstrengungen nicht möglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.


3. Verlängert sich aufgrund der genannten Umstände die Lieferfrist oder werden wir von unserer Lieferpflicht frei, hat der Kunde keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art gegen uns. Für unverschuldete Betriebsstörungen haften wir auch nicht während eines Verzuges. Wir sind verpflichtet, den Kunden über einen Eintritt der genannten Umstände zu unterrichten.


4. Wir sind vor Ablauf der Lieferfrist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.


5. Verzögern sich Versand oder Anlieferung des Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden oder auf Grund von Umständen, die ihren Ursprung im Risiko und Verantwortungsbereich des Kunden haben, so sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 15 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Nachweis eines höheren durch uns oder eines geringeren Schadens durch den Kunden bleibt vorbehalten. Im Falle des Abnahmeverzuges sind wir auch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden einzulagern, dies erfolgt allerdings unter Ausschluss jeglicher Haftung. Im Falle des Abnahmeverzuges sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Abnahme der Ware endgültig verweigert oder nach vorheriger angemessener nochmaliger Fristsetzung von mindestens 5 Tagen die Ware nicht abgenommen hat.


V. Preise und Zahlungen, Verzug
Alle Verkaufspreise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Lieferung zu den am Tage der Rechnungserstellung bei uns gültigen Preisen und Konditionen lt. offiziellen Preislisten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Preise entweder in bar sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Im übrigen ist jede Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbarspätestens jedoch 30 Tage nach Empfang der gelieferten Sache. Bei Werkaufträgen, Großaufträgen und Sonderbestellungen sind wir berechtigt, bereits bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn seine Gegenansprüche, die zur Aufrechnung gestellt werden oder Grundlage für das Zurückbehaltungsrecht sind, zuvor rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung außer in den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, z. B. einer Zahlungserinnerung, Übersendung des Kontoauszuges etc., leistet. Kann nicht von dem Kunden nachgewiesen werden, dass ihm die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Zeitpunkt des Empfangs der gekauften Ware. Liegen die Verzugsvoraussetzungen vor, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch 9% pro Jahr, berechnet. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes möglich. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlung über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delcredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung unserem Konto vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber und nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont-, und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und sonstige Zahlungsakzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug von zwei oder mehr Zahlungsraten oder bekannt werden von Umständen, die die Bonität und Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen, sind wir unbeschadet der vereinbarten Fälligkeitstermine berechtigt, die sofortige Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu verlangen. Erfüllungshalber hereingenommene Schecks und Wechsel können wir zurückgeben oder für ihre Einlösung Sicherheiten verlangen. Ausstehende Lieferungen brauchen wir in diesem Fall nur noch gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen. Nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung oder Sicherheitsleistung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an dem Liefergegenstand das Eigentum bis zu dessen vollständiger Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt besteht ferner fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen bzw. alle Wechsel eingelöst sind. Wir geben auf Verlangen des Kunden den Liefergegenstand in dem Umfang frei, in dem das Sicherungsinteresse von uns entfällt. Das Sicherungsinteresse entfällt, soweit der realisierbare Wert des Liefergegenstandes die Deckungsgrenze von 110% der gesicherten Forderungen nicht nur vorübergehend übersteigt. Es wird vermutet, dass die Deckungsgrenze erreicht wird, wenn der gutachterliche Schätzwert des Liefergegenstandes im Zeitpunkt des Freigabebegehrens 150% der gesicherten Forderungen entspricht. Der Nachweis eines anderen realisierbaren Wertes des Liefergegenstandes bleibt möglich. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Schadensfall bei derVersicherung, unerlaubte Handlung, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen oder Ersatzansprüche und Ersatzforderungen des Kunden gegen seine Käufer oder sonstige Dritte einschließlich der Ansprüche aus der Saldoforderung bei vereinbartem Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt zur Absicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde bleibt berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder Tatsachen bekannt werden, die eineZahlungsunfähigkeit des Kunden einleiten oder begründen könnten. Der Kunde ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Ansprüche zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware oder abgetretene Ansprüche ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Be- und Verarbeitung der Waren nimmt der Kunde in unserem Auftrag vor, und zwar ohne Verpflichtung für uns und in der Art, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind. Bei der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung oder der Verbindung zu. Der Kunde verwahrt das Miteigentum von uns hierbei unentgeltlich. Die vorbezeichneten Eigentumsvorbehaltsrechte erlöschen nicht dadurch, dass die Forderung durch Scheck bezahlt oder über Wechsel refinanziert wird.

VII. Mängelansprüche – Verjährungsfrist
Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Kunde folgende Rechte:


a) Wir sind zur Nacherfüllung verpflichtet und werden diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.


b) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und hierbei festgestellte Mängel oder sonstige Abweichungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich zu rügen.


c) Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von uns nur unerheblich ist.


d) Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Mängelansprüche sind ausgeschlossen für Lieferteile, die infolge ihrer Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen.


Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor:
a) bei Mängeln, die aufgrund von dem Kunden oder von Dritten in ihm zurechenbarer Weise unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der gelieferten Ware entstehen;


b) bei geringfügigen Farbtonabweichungen und


c) bei durch unsachgemäßen Gebrauch, Überbeanspruchung oder Nichteinhaltung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen entstandenen Schäden. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Aufstellorts, fehlender Stabilität oder chemischer Einflüsse, Witterungs- und anderer Natureinflüsse bleibt der Kunde allein verantwortlich.


Ein Mangel speziell bei rahmenlosen Duschkabinen liegt nicht vor:
a) beim Austreten von Wasser bei der Reinigung und der Benutzung der Dusche, da eine rahmenlose Duschabtrennung immer eine Einschränkung in Sachen Spritzwasserschutz bedeutet.


b) bei nicht plan- und lotrechten (leicht verformten) Gläsern, hier gilt eine Toleranzgrenze von +/- 5 mm pro 1000 mm Glasbreite bzw. Glashöhe. Technisch bedingt bei der Herstellung von ESG.


c) bei Höhen- und Breitenunterschiede der einzelnen Gläser zueinander, bzw. zu den von uns angegebenen Maßen von +/- 5 mm. Technisch bedingt bei der Glasweiterverarbeitung.


d) bei Anhaftungen von Verschmutzungen und Kalk an Gläsern, Beschlägen und Dichtleisten nach erfolgter Montage. Für die regelmäßige Reinigung ist der Benutzer verantwortlich.


e) bei kleinen Lufteinschlüssen bzw. Blasen im Glas. Hier ist der Gesamteindruck der Duschkabine aus einer Entfernung von 1500 mm zu beurteilen. Technisch bedingt bei der Glasproduktion.


f) bei kleinen Oberflächenbeschädigungen an Beschlägen und Dichtleisten. Hier ist der Gesamteindruck der Duschkabine aus einer Entfernung von 1500 mm zu beurteilen.


g) bei Schimmelbildung und Abnutzungserscheinungen an den Silikonfugen. Silikonfugen sind Wartungsfugen und müssen von Zeit zu Zeit erneuert werden. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur für den Anlieferungsort. Angaben in Prospekten und Beschreibungen, die dem Vertragsabschluss zugrunde liegen, über den Lieferumfang, das Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sowie Farben sind als annähernd zu betrachten und stellen keine garantierte Beschaffenheit des Liefergegenstandes dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sofern wir zur Bezeichnung der Bestellung oder des Liefergegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können hieraus keinerlei Rechte abgeleitet werden.


VIII. Haftung auf Schadensersatz
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden gilt folgendes:


a) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.


b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von uns auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

 

c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.


d) Schadensersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung bleibt unberührt.


IX. Haftung für mittelbare Schäden
Wir haften nicht für mittelbare Schäden infolge einer mangelhaften Lieferung wie z.B. Produktionsausfall, entgangenen Gewinn und Mehrverbrauch an Material, es sei denn in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir können die allzeitige Verfügbarkeit von angebotenen Diensten nicht garantieren.


X. Rückgängigmachung des Kaufvertrages
Bei Rückgängigmachung des Kaufvertrages (z.B. aufgrund Rücktritts einer der Vertragsparteien) ist der Kunde verpflichtet, unbeschadet der übrigen Abwicklung gemäß den folgenden Absätzen, in Vorleistung den Liefergegenstand an uns herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand aus den Räumen des Kunden wegholen zu lassen. Weiter können wir vom Kunden für die Verschlechterung, den Untergang oder eine aus einem anderen Grund eingetretene oder eintretende Unmöglichkeit der Herausgabe des Liefergegenstandes, die im Risiko oder Verantwortungsbereich des Kunden liegt, eine angemessene Vergütung verlangen. Außerdem können wir für die Nutzung oder den Gebrauch des Liefergegenstandes Vergütung verlangen. Für die Ermittlung des Wertersatzes ist die zeitanteilige lineare Wertminderung maßgeblich, ermittelt aus der Zeit der tatsächlichen Gebrauchsdauer und dem Zeitraum der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer.


XI. Abtretung
Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.

XII. Exportkontrollbestimmungen
Die Liefergegenstände können den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten unterliegen. Im Falle eines späteren Exports des Liefergegenstandes in das Ausland ist der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.


XIII. Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Geschäftssitz von uns. Bei Verträgen mit Kaufleuten, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Alsfeld als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung unterliegt - auch als subsidiäres Recht – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UNKaufrecht findet auch auf Verträge mit ausländischen Kunden keine Anwendung. Alle vertraglichen Absprachen sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon insgesamt nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem Gesetz entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt. Werden von uns Montagen ausgeführt, so gelten ausschließlich die besonderen Montagebedingungen von uns. Für die Aufnahme von Montagearbeiten durch uns ist in jedem Fall Voraussetzung, dass der Bautenstand, insbesondere die Bauöffnungen, so weit fertig gestellt sind, dass ein einwandfreies Arbeiten möglich ist.

 


Guido Matzke

 

Hanshagen 23

23936 Upahl 

 

Email: dispo@ideeninglas.de

Telefon: 01702014647